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Wie kann ich diesen Betrag erhalten?

Um die Leistungen dieser Art zu erhalten, muss ein Antrag bei der Pflegeversicherung gestellt werden. Entweder ist die betroffene Person bereits einer Pflegestufe zugehörig oder die Pflegebedürftigkeit und damit einhergehend auch der Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen wird neu festgestellt. Die Feststellung der Pflegestufe erfolgt bei einem Hausbesuch durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK). Sprechen Sie uns am besten direkt persönlich an.

 

Bei der Begutachtung durch den MDK wird mittels eines Fragenkataloges geklärt, ob eine eingeschränkte Alltagskompetenz vorliegt. Dabei spielen mehrere Kriterien eine Rolle, die darauf schließen lassen, dass es für die betroffene Person schwierig ist, den Alltag selbstständig zu bewältigen. Auf den Besuch des MDK sollte man sich ausführlich vorbereiten. Alle nötigen Informationen rund um die Begutachtung können Sie bei uns, bei Ihrer Krankenkasse und bei unabhängigen Pflegeberatungen erfragen.

Haben Sie weitere Fragen? Dann zögern Sie nicht und nehmen Sie Kontakt auf. Wir beraten Sie gerne.

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© Sandra & Nico Baumgärtner GbR